Berufliche Weiterbildung mit Förderung

100 % gefördert durch Agentur für Arbeit & Jobcenter

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger ermöglichen wir Ihnen den LKW- & Bus-Führerschein und die Berufskraftfahrer-Ausbildung – vollständig über den Bildungsgutschein finanzierbar.


So einfach geht's

In 4 Schritten zur geförderten Ausbildung

1

Beratungstermin

Kostenlose Erstberatung – wir klären Ihre Voraussetzungen und das passende Programm.

2

Bildungsgutschein

Beantragen Sie bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter Ihren Bildungsgutschein. Wir unterstützen Sie.

3

Einlösen bei uns

Mit dem Gutschein wählen Sie Ihre Fahrschule selbst – lösen Sie ihn bei Roadmaster Company ein.

4

Durchstarten

Sie beginnen Ihre geförderte Ausbildung (z. B. TQ1 LKW oder TQ3 Bus) und qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt.

AZAV-zertifiziert

100 % Förderung durch Bildungsgutschein

Unsere AZAV-zertifizierten Ausbildungen (TQ1 für LKW, TQ3 für Bus) können vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Mit einem Bildungsgutschein in der Hand suchst du dir deine Fahrschule selbst aus.

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
  • Bildungsgutschein des Jobcenters
  • Berufliche Neuorientierung
  • Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Abwendung drohender Arbeitslosigkeit
Beratungstermin vereinbaren

Kostenlose & unverbindliche Erstberatung · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

ALL-IN-ONE Paket
TQ1 & TQ3 kombiniert

Das ALL-IN-ONE Paket qualifiziert dich für den nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr – inklusive wertvoller Zusatzqualifikationen:

ADR-Schein (Gefahrgut)
Kranschein
Staplerschein
Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III – einlösbar bei einem zugelassenen Bildungsträger für eine zur Förderung zugelassene Maßnahme.
Für wen?

Der Bildungsgutschein lohnt sich, wenn …

  • Sie sich beruflich neu orientieren möchten
  • Sie nach Arbeitslosigkeit wieder einsteigen wollen
  • Sie drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
  • Sie eine gefragte Qualifikation im Güter- oder Personenverkehr suchen

Rechtlicher Rahmen

Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III kann bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden.

Unsere zertifizierten Maßnahmen nach AZAV umfassen Weiterbildungen nach § 81/82 SGB III sowie erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung nach § 45 SGB II.

Jetzt beraten lassen
Häufige Fragen

Antworten rund um Förderung & Ausbildung

Wird meine Ausbildung wirklich zu 100 % gefördert?+
Ja. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können unsere Maßnahmen (z. B. TQ1, TQ3) vollständig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Voraussetzungen brauche ich für den LKW- oder Bus-Führerschein?+
In der Regel Vorbesitz der Klasse B, das jeweilige Mindestalter (18, 21 oder 24 Jahre), ein Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten, ein Erste-Hilfe-Kurs und ein medizinisches Gutachten. Die genauen Voraussetzungen klären wir in der kostenlosen Erstberatung.
Wie schnell habe ich meinen Führerschein?+
Mit unseren Intensivkursen erreichen Sie den Pkw- oder LKW-Führerschein in nur 10 Tagen, den Bus-Führerschein in rund 20 Tagen – abhängig von Vorbesitz und Prüfungsterminen.
An welchen Standorten kann ich starten?+
Wir sind in Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und Obersulm für Sie da. Dank Filialhopping können Sie den Theorieunterricht an jedem unserer Standorte besuchen.
Was ist im ALL-IN-ONE Paket enthalten?+
Das ALL-IN-ONE Paket (TQ1 & TQ3) qualifiziert Sie für den nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr – inklusive ADR-Schein (Gefahrgut), Kranschein und Staplerschein.
Glückliche junge Fahrschülerin mit Autoschlüssel
Los geht's

Bereit für deinen Führerschein?

Melde dich jetzt an oder lass dich kostenlos beraten – wir prüfen auch deine 100 % Förderung für LKW & Bus.

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