Berufskraftfahrer-Prüfung in zehn Sprachen

Du willst LKW oder Bus fahren, aber der Gedanke an eine Fachprüfung auf Deutsch hat dich bisher zurückgehalten? Oder du führst ein Transportunternehmen und findest schlicht keine Fahrerinnen und Fahrer? Dann gibt es jetzt eine Neuerung, die für beide Seiten zählt: Seit dem 18. August 2026 kann die theoretische IHK-Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch auch in neun Fremdsprachen abgelegt werden. Das gilt für die Qualifikation im Güterkraftverkehr, also für den LKW, genauso wie für den Personenverkehr, also für den Bus.
Zehn Sprachen stehen zur Auswahl
Möglich macht das die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Der Bundesrat hat ihr am 10. Juli 2026 zugestimmt, am 17. August 2026 ist sie im Bundesgesetzblatt erschienen, einen Tag später in Kraft getreten.
Der entscheidende Absatz steht in § 2 Absatz 8 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, kurz BKrFQV. Für die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kannst du künftig zwischen diesen Sprachen wählen:
- Deutsch
- Albanisch
- Englisch
- Hocharabisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Damit fällt eine Hürde, die viele bisher vom Einstieg in den Fahrberuf abgehalten hat: die Sorge, an der Prüfung nicht am Fachwissen, sondern an der Sprache zu scheitern.
Nur die Prüfung, nicht der Unterricht
An dieser Stelle wird die Neuerung oft falsch verstanden, deshalb ganz deutlich: Die neuen Sprachen gelten ausschließlich für die IHK-Prüfung. Am Unterricht ändert sich nichts.
Der verpflichtende Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation umfasst weiterhin 140 Stunden, davon 10 Stunden fahrpraktisch. Und er wird weiterhin ausschließlich auf Deutsch durchgeführt. Du brauchst also genug Deutsch, um im Kurs mitzukommen. Erst in der Abschlussprüfung kommt die neue Sprachwahl ins Spiel. Für dich heißt das: Die Reform senkt die Hürde bei der Prüfung, ersetzt aber keine Deutschkenntnisse für den Kursalltag. Beides gehört weiterhin zusammen.
Praktisch wichtig: Laut IHK Heilbronn-Franken musst du die Prüfungssprache bereits bei der Anmeldung zur Prüfung festlegen. Bestätigt wird sie dann mit der Einladung zur Prüfung. Kläre die Sprachfrage deshalb früh, am besten direkt mit der für dich zuständigen Kammer.
Was sich sonst noch geändert hat
Im selben Reformpaket stecken weitere Änderungen, die du kennen solltest.
Reguläre Grundqualifikation, Theorie: Hier bleibt alles beim Alten. Die theoretische Prüfung wird weiterhin ausschließlich auf Deutsch abgelegt, andere Sprachen sind dort nicht zugelassen.
Reguläre Grundqualifikation, Praxis: Die praktische Prüfung wird kürzer. Sie dauert künftig 120 statt bisher 210 Minuten: 90 Minuten Fahrprüfung plus 30 Minuten praktischer Prüfungsteil. Der bisherige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ entfällt ersatzlos.
Nachweis: Die bestandene Grundqualifikation wird in einem gesonderten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert. Wer noch die frühere Eintragung im Führerschein hat, die Schlüsselzahl, bekannt als Code 95, kann beruhigt sein: Sie behält ihre Gültigkeit.
Und damit nichts durcheinandergerät, ein Hinweis zur Einordnung: Zum selben Reformpaket gehört eine zweite, völlig getrennte Änderung. In der separaten Führerschein-Theorieprüfung, also der Fahrerlaubnisprüfung, wurden Ukrainisch und Kurmandschi als weitere Prüfungssprachen eingeführt. Das betrifft den Führerschein selbst und hat mit der IHK-Prüfung zur Berufskraftfahrer-Grundqualifikation nichts zu tun.
Zum besseren Überblick die beiden Wege gegenübergestellt:
Beschleunigte Grundqualifikation
- Unterricht140 Stunden, davon 10 Stunden fahrpraktisch, ausschließlich auf Deutsch
- Theoretische IHK-PrüfungDeutsch oder eine von neun Fremdsprachen
- Nachweisgesonderter Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Reguläre Grundqualifikation
- Theoretische Prüfungweiterhin ausschließlich Deutsch
- Praktische Prüfung120 Minuten statt bisher 210, davon 90 Minuten Fahrprüfung und 30 Minuten praktischer Teil
- Nachweisgesonderter Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Für beide Wege gilt: Ein bereits im Führerschein eingetragener Code 95 bleibt gültig.
Was heißt das jetzt für dich?
Wenn du in Ludwigsburg, Heilbronn oder Obersulm wohnst und über den Einstieg als Berufskraftfahrer nachdenkst, sieht der nächste Schritt so aus:
Erstens: Informiere dich früh bei der IHK, die für dich zuständig ist. Für Heilbronn ist das die IHK Heilbronn-Franken, für Ludwigsburg die IHK Region Stuttgart mit ihrer Bezirkskammer Ludwigsburg. Dort erfährst du verbindlich, wie die Anmeldung mit Wunschsprache konkret abläuft.
Zweitens: Gib die gewünschte Prüfungssprache direkt bei der Anmeldung zur Prüfung an. Die Sprache gehört in die Anmeldung, nicht erst in die Vorbereitung kurz vor dem Termin.
Drittens: Plane den Unterricht weiterhin auf Deutsch ein. Sollte dein Deutsch dafür noch nicht ganz reichen, musst du den Plan trotzdem nicht aufgeben: Roadmaster bietet neben der beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr sowie den Teilqualifikationen TQ1 (LKW) und TQ3 (Bus) auch die Varianten TQ1 Plus und TQ3 Plus an, mit zusätzlicher Deutsch-Förderung während der Ausbildung.
Viertens: Prüfe die Finanzierung. Die Berufskraftfahrer-Ausbildung bei Roadmaster ist AZAV-zertifiziert und kann über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig gefördert werden, an den Standorten Heilbronn, Obersulm und Ludwigsburg.
Wichtig zur Einordnung: Die Prüfung organisiert allein die IHK, sie entscheidet auch über das Sprachangebot. Roadmaster bereitet dich auf die Prüfung vor und berät dich, welche Qualifikation zu deiner Situation passt.
Auch für Arbeitgeber relevant
Für Speditionen, Busunternehmen und Betriebe mit eigenem Fuhrpark in der Region ändert sich ebenfalls etwas: Bewerberinnen und Bewerber, die fachlich passen, für die eine Fachprüfung auf Deutsch aber bisher eine große Hürde war, können die Theorie jetzt in einer der neuen Sprachen ablegen, sofern ihre Sprache dabei ist. Der Kreis der Menschen, die ihr als Fahrer qualifizieren könnt, wird damit größer, ohne dass der Unterricht selbst kürzer oder leichter würde. Und weil auch die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation von 210 auf 120 Minuten kürzer wird, verbringen eure Leute weniger Zeit im Prüfungsverfahren. Wer als Betrieb ohnehin über eine Qualifizierung von Mitarbeitenden nachdenkt, hat jetzt ein Argument mehr dafür.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Ob die neue Sprachregelung für dich infrage kommt, welche Qualifikation die richtige ist und wie die Förderung über den Bildungsgutschein funktioniert, klären wir am besten in einem kurzen Gespräch. Egal, ob du selbst hinters Steuer willst oder als Betrieb Fahrpersonal suchst: Unverbindlich und ohne Druck jetzt anfragen – wir beraten dich in Heilbronn, Obersulm und Ludwigsburg.
Häufige Fragen
In welchen Sprachen kann ich die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen?+
Findet auch der Unterricht in meiner Sprache statt?+
Wann muss ich die Prüfungssprache festlegen?+
Gelten die neuen Sprachen auch für die reguläre Grundqualifikation?+
Was passiert mit meinem Code 95 im Führerschein?+
Kann ich die Ausbildung fördern lassen?+

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