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FQN ersetzt Code 95


Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte im Scheckkartenformat liegt neben einem Führerschein auf einem Schreibtisch, im Hintergrund unscharf die Silhouette eines Lkw

Vom Schlüsselvermerk zum eigenen Dokument

Der Code 95 war nie eine eigenständige Qualifikation, sondern eine Schlüsselzahl im Führerschein. Sie zeigte auf einen Blick, dass der Inhaber die Anforderungen für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr erfüllt. Rechtsgrundlage ist heute das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in der Neufassung von 2020, ergänzt durch die zugehörige Verordnung (BKrFQV). Auf europäischer Ebene steht dahinter die Richtlinie (EU) 2022/2561, die am 12. Januar 2023 in Kraft getreten ist und die frühere Richtlinie 2003/59/EG kodifiziert – das Ziel sind einheitliche Qualifikationsstandards für Berufskraftfahrer in ganz Europa.

Seit dem 23. Mai 2021 wird der Code 95 nicht mehr neu in Führerscheine eingetragen. An seine Stelle tritt der FQN: ein separates Kärtchen, das die abgeschlossene Grundqualifikation beziehungsweise die absolvierte Weiterbildung bescheinigt und jeweils fünf Jahre gültig ist. Wer noch einen alten Code-95-Vermerk im Führerschein trägt, muss nicht sofort handeln – dieser bleibt bis zu seinem regelmäßigen Ablauf gültig. Erst danach ist der FQN erforderlich.

Wer eine Grundqualifikation braucht

Ob eine Grundqualifikation nötig ist, entscheidet sich am Erwerbsdatum der Fahrerlaubnis. Das BKrFQG legt dafür zwei Stichtage fest:

FührerscheinklassenErworbenRechtsfolge
Klassen: D1, D1E, D, DE (Bus)Erworben: nach dem 10.09.2008Rechtsfolge: Grundqualifikation erforderlich
Klassen: C1, C1E, C, CE (Lkw)Erworben: nach dem 10.09.2009Rechtsfolge: Grundqualifikation erforderlich
Klassen: Alle genannten KlassenErworben: vor dem jeweiligen StichtagRechtsfolge: Bestandsschutz – Weiterbildungspflicht bleibt

Wer seine Fahrerlaubnis vor dem Stichtag erworben hat, genießt Bestandsschutz und muss die Grundqualifikation nicht nachholen. Wichtig: Von der Weiterbildungspflicht befreit dieser Bestandsschutz nicht – dazu gleich mehr.

Die Grundqualifikation selbst schreibt keine feste Unterrichtsstundenzahl vor. Sie endet mit einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten und einer praktischen Prüfung, in der unter anderem das Beherrschen von Gefahrensituationen gezeigt wird. Alternativ gibt es die beschleunigte Grundqualifikation: 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, gefolgt von einer theoretischen Prüfung von 90 Minuten – ein Weg, bei dem unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Welche Variante passt, hängt von der individuellen Ausgangslage ab.

Die Weiterbildungspflicht: 35 Stunden alle fünf Jahre

Der eigentliche Dauerbrenner im Berufskraftfahrer-Alltag ist die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG. Sie gilt für jeden, der gewerblich Lkw oder Bus fährt – ausnahmslos, also auch für Fahrer mit Bestandsschutz und altem Code-95-Vermerk.

Konkret heißt das: 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, aufgeteilt in fünf Module zu je sieben Stunden. Die erste Weiterbildung ist spätestens fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise nach dem jeweiligen Stichtag fällig, danach wiederholt sich der Zyklus alle fünf Jahre. Nach Abschluss der fünf Module wird der Nachweis um weitere fünf Jahre verlängert.

Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: Der eigene Fälligkeitstermin gehört in den Kalender. Wer ihn verstreichen lässt, darf zwar weiterhin privat fahren, aber keine gewerblichen Fahrten mehr ausführen – für Berufskraftfahrer also faktisch ein Arbeitsverbot, bis die Weiterbildung nachgeholt ist. Unternehmen wiederum sollten die Fristen ihrer Fahrer zentral im Blick behalten, denn der Gesetzgeber nimmt auch Halter in die Pflicht.

Was bei Ablauf droht

Das BKrFQG stellt das Führen von Lkw oder Bussen im gewerblichen Verkehr ohne gültigen Nachweis als Ordnungswidrigkeit unter Bußgeld. Fahrern drohen bis zu 5.000 Euro, Unternehmern und Haltern sogar bis zu 20.000 Euro. Wer also Fahrer ohne gültigen FQN auf Tour schickt, riskiert als Betrieb ein Vielfaches dessen, was der Fahrer selbst zu befürchten hat.

Zwei Punkte sorgen in der Praxis immer wieder für Erleichterung: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig – sie wird nicht entzogen. Untersagt ist allein die gewerbliche Nutzung ohne gültigen Nachweis. Und das Nachholen ist jederzeit möglich. Wer die Weiterbildung absolviert, erhält einen neuen FQN und darf sofort wieder gewerblich fahren. Es gibt also keine Sperrfrist, sondern nur den Zustand dazwischen, in dem gewerbliche Fahrten tabu sind.

Weiterbildung in Ludwigsburg, Heilbronn und Obersulm

Die Roadmaster Company GmbH begleitet Fahrer und Unternehmen durch den kompletten FQN-Alltag – von der Grundqualifikation bis zur wiederkehrenden Weiterbildung. Unser Firmensitz ist Ludwigsburg (Solitudestraße 44), ein weiterer Standort liegt in Heilbronn (Gartenstraße 60), als Kursort dient Obersulm. Auch Fahrer und Betriebe aus Stuttgart beraten wir gerne zu ihren Möglichkeiten. Unsere Berufskraftfahrer-Maßnahmen für LKW und Bus finden Sie im Detail auf unserer LKW- & Bus-Seite.

Termine, Ablauf und die Organisation rund um deine Module klären wir dabei persönlich und unkompliziert – egal, ob du als einzelner Fahrer deine fünf Module planst oder als Unternehmen die Weiterbildung für ein ganzes Team aufsetzen willst.

Du bist unsicher, wann deine nächste Weiterbildung fällig ist, oder möchtest die Grundqualifikation für deine neue Fahrerlaubnis angehen? Jetzt anfragen – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Code 95 und dem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)?+
Code 95 war ein Vermerk direkt im Führerschein. Seit dem 23. Mai 2021 wird er nicht mehr neu eingetragen, sondern durch den FQN ersetzt – eine eigene Karte im Scheckkartenformat, die fünf Jahre gültig ist. Alte Code-95-Vermerke bleiben bis zu ihrem regulären Ablauf gültig.
Wer braucht eine Grundqualifikation für Lkw oder Bus?+
Wer die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 bzw. C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 erworben hat. Wer die Klasse vorher erworben hat, genießt Bestandsschutz und muss keine Grundqualifikation nachholen.
Wie oft muss ich als Berufskraftfahrer zur Weiterbildung?+
Alle fünf Jahre, im Umfang von 35 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in fünf Module zu je sieben Stunden. Das gilt für alle gewerblich fahrenden Berufskraftfahrer – auch für die, die per Bestandsschutz nie eine Grundqualifikation ablegen mussten.
Was passiert, wenn mein Fahrerqualifizierungsnachweis abläuft?+
Die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig, aber die gewerbliche Nutzung ohne gültigen Nachweis ist untersagt. Fahrern drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld, Unternehmern oder Haltern, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen, bis zu 20.000 Euro. Die Weiterbildung lässt sich jederzeit nachholen.
Muss ich trotz Bestandsschutz zur Weiterbildung, obwohl ich keine Grundqualifikation ablegen musste?+
Ja. Der Bestandsschutz befreit nur von der Grundqualifikation, nicht von der laufenden Weiterbildungspflicht nach Paragraph 5 BKrFQG – die gilt ausnahmslos für alle gewerblich fahrenden Berufskraftfahrer.
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