EU-Führerschein-Umtausch: Fristen 2026

Warum jeder Führerschein irgendwann getauscht wird
Wer seinen Führerschein noch als Papierdokument in der Schublade liegen hat oder eine Kartenversion aus den frühen 2000er-Jahren besitzt, kommt an einem Termin nicht vorbei: Jeder Auto- oder Motorradführerschein aus der Zeit vor Januar 2013 muss spätestens bis zum 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Grundlage ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), mit der die EU-Staaten ein fälschungssicheres, europaweit einheitliches Dokument einführen wollten.
Die eigentliche Fahrerlaubnis ändert sich dabei nicht – wer Klasse B hat, bleibt bei Klasse B. Es geht ausschließlich um das Dokument selbst.
Die Fristen laufen gestaffelt
Damit nicht plötzlich alle rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber (laut ADAC) gleichzeitig bei den Führerscheinstellen aufschlagen, hat der Gesetzgeber den Umtausch gestaffelt. Bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis Ende 1998) zählt das Geburtsjahr, bei den späteren Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
Die meisten Fristen für Papierführerscheine sind bereits verstrichen – Stichtag für den letzten Jahrgang (1971 und später) war der 19. Januar 2025. Ist diese Frist bereits verstrichen, sollte der Umtausch trotzdem zeitnah nachgeholt werden. Für die Kartenführerscheine läuft die Staffel gerade erst richtig an:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| Jahrgang: 1999–2001 | Umtausch bis:19. Januar 2026 |
| Jahrgang: 2002–2004 | Umtausch bis:19. Januar 2027 |
| Jahrgang: 2005–2007 | Umtausch bis:19. Januar 2028 |
| Jahrgang: 2008 | Umtausch bis:19. Januar 2029 |
| Jahrgang: 2009 | Umtausch bis:19. Januar 2030 |
| Jahrgang: 2010 | Umtausch bis:19. Januar 2031 |
| Jahrgang: 2011 | Umtausch bis:19. Januar 2032 |
| Jahrgang: 2012 bis 18.01.2013 | Umtausch bis:19. Januar 2033 |
| Jahrgang: Geburtsjahr vor 1953 (unabhängig vom Ausstellungsjahr) | Umtausch bis:19. Januar 2033 |
Wer 2026 seinen Führerschein aus der Schublade holt, sollte zuerst auf das Ausstellungsdatum unter Feld 4a schauen. Steht dort 1999, 2000 oder 2001, ist die Frist bereits abgelaufen. Bei 2002 bis 2004 bleibt noch bis Anfang 2027 Zeit – wer den Termin aber erst im Dezember 2026 angeht, läuft in denselben Ansturm wie alle anderen Nachzügler.
Was der Umtausch kostet – und was nicht nötig ist
Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Es gibt keine neue theoretische oder praktische Prüfung, keine Sehtest- oder sonstige ärztliche Untersuchung für die Klassen des Autoführerscheins (B, BE und vergleichbare) und keine erneute Überprüfung der Fahreignung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, behält sie unverändert – nur das Plastikkärtchen ist neu.
Für den Antrag braucht es in der Regel:
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den alten Führerschein im Original
- die Verwaltungsgebühr, die bei rund 25 € liegt
Die Kosten für das Passfoto kommen zu dieser Verwaltungsgebühr noch hinzu. Manche Landkreise erheben zusätzlich einen kleinen Aufschlag, wenn der neue Führerschein per Post zugestellt wird. Der neue Kartenführerschein selbst ist übrigens nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern auf 15 Jahre befristet – danach steht eine Verlängerung an, wieder ohne neue Prüfung.
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert kein Bußgeld im klassischen Sinn – fällig wird stattdessen ein Verwarnungsgeld in Höhe von rund 10 €, weil das Fahren mit einem nicht mehr gültigen Dokument als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt – nur das Dokument ist formal ungültig, was bei einer Verkehrskontrolle trotzdem unnötigen Ärger bedeutet.
Was das für Heilbronn, Obersulm und Ludwigsburg bedeutet
Zuständig für den Umtausch ist immer die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort – und die liegt hier nicht überall am selben Ort. Wer in Heilbronn selbst wohnt, wendet sich an die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn, da Heilbronn ein eigener Stadtkreis ist. Wohnhaft in Obersulm oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Heilbronn, ist stattdessen die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn zuständig. Für Ludwigsburg und den gesamten Landkreis übernimmt das Landratsamt Ludwigsburg den Umtausch.
In allen drei Fällen gilt: Vor dem Besuch lohnt sich ein Blick auf die Website der jeweiligen Behörde, weil Öffnungszeiten und ob ein Termin vorab gebucht werden muss von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sind. Gerade im Januar – kurz vor den Stichtagen – füllen sich die Terminkalender der Führerscheinstellen erfahrungsgemäß deutlich schneller als im Rest des Jahres.
Wer bei uns aktuell den Führerschein macht, muss sich um dieses Thema erst einmal keine Gedanken machen: Neu ausgestellte Führerscheine sind von Anfang an EU-Kartenführerscheine mit der 15-Jahres-Befristung, ein zusätzlicher Umtausch steht hier frühestens in eineinhalb Jahrzehnten an.
Du planst ohnehin gerade deinen Führerschein oder eine weitere Fahrerlaubnisklasse in Heilbronn, Obersulm oder Ludwigsburg? Jetzt anfragen und unverbindlich mit uns sprechen – wir sagen dir, wie es bei dir am schnellsten geht.
Quellen
- https://www.ruhr24.de/service/auto-verkehr/jahrgaenge-fuehrerschein-ungueltig-liste-januar-betroffene-wann-umtausch-pflicht-94445291.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
- https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerscheinumtausch/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/126/EG_%C3%BCber_den_F%C3%BChrerschein
Häufige Fragen
Muss ich für den Umtausch eine neue Fahrprüfung ablegen?+
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