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Führerscheinreform 2027: Was geplant ist


EU-Führerscheindokument und Fahrzeugpapiere mit Autoschlüssel und Kalender auf einem Holztisch

Der Führerschein in Deutschland soll einfacher und bezahlbarer werden. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Seit Sommer 2026 liegt dazu ein Paket aus Gesetz- und Verordnungsentwurf auf dem Tisch: eine Änderung des Fahrlehrergesetzes sowie eine Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Für alle, die in Heilbronn, Obersulm oder Ludwigsburg gerade über den Führerschein nachdenken, stellen sich damit zwei Fragen: Was genau ist geplant, und lohnt es sich zu warten?

Die wichtigste Antwort vorweg: Beschlossen ist bislang nichts. Alles, was du im Folgenden liest, ist ein Entwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet.

Wo das Verfahren steht

Das Vorhaben geht auf das Bundesministerium für Verkehr unter Minister Patrick Schnieder zurück. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 20. Mai 2026 beschlossen, am 29. Mai 2026 wurde er als Bundesrat-Drucksache 330/26 eingebracht. Nach der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Juli 2026 liegt das Paket seit dem 29. Juli 2026 als Drucksache 21/7404 dem Bundestag vor.

Stand heute, Ende August 2026, laufen die parlamentarischen Beratungen. Eine zweite und dritte Lesung hat es noch nicht gegeben, Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Es handelt sich um reines Bundesrecht, ein Wahlrecht der Bundesländer gibt es hier nicht. Bis zur endgültigen Verabschiedung gelten daher uneingeschränkt die heutigen Regeln, in Heilbronn und Obersulm genauso wie in Ludwigsburg.

Als Zieltermin nennt das Ministerium Anfang 2027, ausdrücklich „unter dem Vorbehalt eines zügigen Gesetzgebungsverfahrens“. Einzelne Bausteine, etwa das geplante Transparenzregister, könnten möglicherweise erst später im Jahr 2027 an den Start gehen.

Weniger Theoriefragen

Der amtliche Fragenkatalog für die Theorieprüfung umfasst heute über 1.100 Fragen. Geplant ist, ihn um rund ein Drittel auf etwa 840 Fragen zu verschlanken. Wichtig dabei: Der geforderte Wissensumfang bleibt unverändert, er ist EU-weit vorgegeben. Gestrichen werden soll also Redundanz im Katalog, nicht Lernstoff. Wer die Regeln nicht beherrscht, fällt künftig genauso durch wie heute.

Theorieunterricht flexibler

Aktuell gilt für den Theorieunterricht eine gesetzliche Anwesenheitspflicht in der Fahrschule. Diese Präsenzpflicht soll entfallen. Fahrschulen könnten dann frei entscheiden, ob sie klassischen Unterricht vor Ort, digitales Lernen per App oder Online-Kurs oder eine Mischung aus beidem anbieten. Für Berufstätige, Schichtarbeiter oder Eltern mit wenig Zeit wäre das eine spürbare Erleichterung, vorausgesetzt, die Fahrschule vor Ort stellt entsprechende Angebote bereit.

Sonderfahrten individueller

Der wohl größte Eingriff betrifft die praktische Ausbildung. Heute sind für die Klasse B zwölf Pflicht-Sonderfahrten fest vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Nach den Plänen gäbe es diese starre Zahl nicht mehr. Vorgeschrieben wäre nur noch, dass mindestens je eine Fahrt über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfindet. Wie viele Sonderfahrten darüber hinaus nötig sind, soll sich künftig am individuellen Ausbildungsstand orientieren, also daran, wie sicher du tatsächlich fährst, und nicht an einer fixen Vorgabe.

Zwei Dinge ändern sich dabei nicht: Die verbleibenden Pflichtfahrten dürften weder durch Stunden im Fahrsimulator noch durch Fahrten mit Laien ersetzt werden. Und wer langsamer lernt, braucht auch künftig mehr Praxis, nur eben bedarfsgerecht statt pauschal.

Prüfung etwas kürzer

Auch die praktische Prüfung soll straffer werden. Die reine Fahrzeit würde von rund 30 Minuten auf 25 Minuten sinken. Das ist die EU-rechtliche Mindestvorgabe. Die Gesamtdauer der Prüfung läge damit bei rund 40 statt bislang rund 55 Minuten. An den fachlichen Anforderungen selbst soll sich nichts ändern.

Üben mit Angehörigen

Heute ist es nicht zulässig, auf öffentlichen Straßen mit Laien zu üben. Fahrstunden sind Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern vorbehalten. Der Entwurf sieht einen zeitlich befristeten Modellversuch vor: Fahrschüler könnten dann unter Anleitung nahestehender Personen, etwa der Eltern, zusätzliche Fahrpraxis sammeln. Bedingung wäre, dass die Theorieprüfung bereits bestanden ist.

Dieser Punkt gilt als der umstrittenste des gesamten Pakets. Fahrlehrerverbände diskutieren ihn kritisch, etwa mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Ob und in welcher Form der Modellversuch tatsächlich kommt, ist deshalb besonders offen.

Mehr Transparenz geplant

Schließlich ist eine Plattform namens „Mobilithek“ vorgesehen, auf der Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen öffentlich einsehbar sein sollen. Wer sich für eine Fahrschule entscheidet, könnte Angebote künftig deutlich leichter vergleichen als heute.

Die Zahlen im Überblick

BereichHeuteGeplant
TheoriefragenHeute: über 1.100Geplant: rund 840
TheorieunterrichtHeute: PräsenzpflichtGeplant: freie Wahl: vor Ort, digital oder gemischt
Sonderfahrten (Klasse B)Heute: 12 PflichtfahrtenGeplant: mindestens je 1 Fahrt pro Thema, Umfang individuell
Praktische PrüfungHeute: ca. 30 Min. Fahrzeit, ca. 55 Min. gesamtGeplant: 25 Min. Fahrzeit, ca. 40 Min. gesamt
Üben mit AngehörigenHeute: nicht zulässigGeplant: befristeter Modellversuch nach bestandener Theorie
TransparenzHeute: keine einheitliche PflichtGeplant: Register „Mobilithek“ mit Preisen und Quoten

Wird alles günstiger?

Der Führerschein Klasse B kostet in Deutschland derzeit im Schnitt rund 3.200 bis 3.400 Euro. Kostendämpfung ist das zentrale Argument der Reform: Weniger Bürokratie und eine flexiblere Ausbildung sollen den Weg zum Führerschein bezahlbarer machen.

Ehrlicherweise gehört dazu: Eine garantierte Ersparnis gibt es nicht. Weder das Ministerium noch unabhängige Stellen nennen eine konkrete Euro-Summe, die du künftig weniger zahlen würdest. Ob und wie stark die Preise sinken, hängt am Ende auch davon ab, wie Fahrschulen und Prüforganisationen die neuen Spielräume nutzen.

Übergang noch offen

Was gilt für alle, die gerade mitten in der Ausbildung stecken, falls die Reform kommt? Dazu gibt es zum jetzigen Verfahrensstand keine amtlich bestätigte Regelung. Bei vergleichbaren Reformen sind Übergangsregelungen für laufende Ausbildungen zwar üblich, verbindlich festgelegt ist hier aber noch nichts. Wer aktuell Fahrschüler ist, sollte sich davon nicht verunsichern lassen und die Ausbildung zu Ende bringen.

Was heißt das für dich?

Wenn du in Heilbronn, Obersulm oder Ludwigsburg wohnst und mit dem Gedanken spielst, den Führerschein zu machen, ändert die Reform an der Grundfrage wenig: Der beste Zeitpunkt ist der, an dem du Zeit und Budget dafür hast. Drei Punkte helfen bei der Einordnung.

Erstens: Wer jetzt startet, macht den Führerschein nach den heutigen, bewährten Regeln, mit klarem Ausbildungsplan und kalkulierbarem Ablauf. Zweitens: Ob die Reform tatsächlich Anfang 2027 kommt, ist offen. Auf weniger Theoriefragen oder eine kürzere Prüfung zu warten, heißt auf einen Termin zu warten, den niemand garantieren kann. Drittens: Nach einem möglichen Inkrafttreten könnte es an den Prüfstellen zeitweise voller werden, wenn viele die neuen Regeln nutzen wollen. Ein Andrang ist zumindest nicht ausgeschlossen.

Kurz gesagt: Wer ohnehin starten wollte, hat keinen belastbaren Grund zu warten. Am besten hältst du dich über deine Fahrschule und die Mitteilungen des Verkehrsministeriums auf dem Laufenden.

Zuständig vor Ort

An der Zuständigkeit für deinen Führerscheinantrag ändert die Reform nichts. Maßgeblich ist immer die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort. Im Stadtkreis Heilbronn ist das die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn. Wer in Obersulm wohnt, wendet sich an die Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn. Für die Stadt und den Landkreis Ludwigsburg ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Ludwigsburg zuständig.

Dein nächster Schritt

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist die Führerscheinreform 2027 schon beschlossen?+
Nein. Der Entwurf liegt seit dem 29.07.2026 als Bundestags-Drucksache 21/7404 vor, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt uneingeschränkt das heutige Recht.
Wie viele Sonderfahrten wären nach der Reform noch Pflicht?+
Die feste Zahl von zwölf würde entfallen. Pflicht wäre mindestens je eine Fahrt über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit; der weitere Umfang richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt.
Wird der Führerschein durch die Reform billiger?+
Eine garantierte Ersparnis gibt es nicht. Ziel ist Kostendämpfung durch weniger Bürokratie; aktuell liegt der Durchschnittspreis für Klasse B bei rund 3.200 bis 3.400 Euro.
Soll ich jetzt mit der Ausbildung anfangen oder warten?+
Wer jetzt startet, lernt nach den bewährten heutigen Regeln. Das Inkrafttreten Anfang 2027 ist nicht gesichert, und eine verbindliche Übergangsregelung für laufende Ausbildungen ist noch nicht amtlich bestätigt.
Fällt der Präsenzunterricht in der Theorie weg?+
Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Fahrschulen könnten künftig frei zwischen Präsenzunterricht, digitalem Lernen oder einer Mischform wählen.
Welche Behörde ist für meinen Führerscheinantrag zuständig?+
Die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort: in Heilbronn die Stadt Heilbronn, in Obersulm das Landratsamt Heilbronn, in Ludwigsburg das Landratsamt Ludwigsburg.
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